Wir danken Ihnen, dass Sie sich für unsere Marina entschieden haben und erinnern Sie an die grundlegenden VERBINDLICHEN Ankunfts- und Abfahrtsverfahren für GEWERBLICHE BOOTE VOR DER ANKUNFT:
- Für die Abwicklung der Ankunfts- und Abfahrtsverfahren muss eine örtliche Schiffsagentur bei den zuständigen Behörden ernannt werden.
Sollten Sie über keinen örtlichen Agenten Ihres Vertrauens verfügen, kann Ihnen unser Hospitality Desk eine Agentur empfehlen, die für Kunden des Flughafens Marina Genova für folgende Gebühren einen ermäßigten Preis vorsieht:
- Ankunfts- und Abfahrtsverfahren bei der Hafenbehörde
- Abfallmeldung (Verordnung 64/2004 Hafenbehörde Genua)*
- Zollerklärung Ankunft/Abfahrt
- Ankunftsverfahren bei der Grenzpolizei und Ausstellung des Shore Pass
* Die Verordnung 64/2004 der Hafenbhörde Genua verpflichtet den Kapitän zu melden, ob/wo und wann er beabsichtigt, Abfälle zu entsorgen.
Diese Erklärung muss
24 Stunden vor Ankunft des Schiffes an die technische Abteilung der Hafenbehörde gesendet werden.
Bei Nichtübermittlung dieser Meldung wird ein Bußgeld fällig.